umA-Wohngruppe

Zuwanderung - Zugehörigkeit - Zusammenleben


In unserer umA-Wohngruppe werden männliche unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) aufgenommen, ...

... die sich ohne einen sorgeberechtigten Elternteil oder ohne eine sorgeberechtige Person auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und deshalb in der Pflicht des Stadtjugendamtes Kempten, in Obhut zu nehmen sind (§§ 42 u. 42a SGB VIII). Bei vorliegender Notwendigkeit können junge Flüchtlinge über die Volljährigkeit hinaus (§ 41 SGB VIII) in der umA-Wohngruppe verbleiben.
  • Stationäre heilpädagogische Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Ausländer gemäß § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII
  • Für insgesamt 6 Jungen, im Regelfall ab 12 Jahren
  • Möglichkeit zur Inobhutnahme gemäß § 42, 42a SGB VIII
  • Kurzzeitplätze auf Anfrage möglich
  • 24 Stunden Betreuung an 7 Tagen die Woche
  • Psychologischer, heilpädagogischer und erlebnispädagogischer Fachdienst
  • Klare Tages- und Wochenstruktur bieten Sicherheit und Orientierung
  • Klare Regeln auf der Wohngruppe
  • Clearingverfahren mit Einbeziehung von gesundheitlichen, aufenthaltsrechtlichen, familiärem, soziokulturellem Hintergrund, schulischer Bildungsstand
  • Klärung der Fluchtgeschichte und von Anzeichen einer traumatischen Belastung
  • Förderungen im lebenspraktischen, schulischen und evtl. auch schon im beruflichen Bereich
  • Entwicklung adäquater Zukunftsperspektiven mit allen Beteiligten
  • Stärkung und Förderung der sozialen Kompetenz
  • Bezugserzieher-System - ermöglicht es stabile und tragfähige Beziehungen aufzubauen
  • 1 Sozialpädagoge:in als Gruppenleitung in Vollzeit
  • 6 weitere Erzieher:innen / Heilerziehungspfleger:innen / Heimerzieher:innen / päd. Hilfskräfte mit individueller Duldung und einschlägiger (Vor-)Erfahrung in Teil- oder Vollzeit
  • 1 Haushaltshilfe in Teilzeit
Die Belegung der umA-Wohngruppe wird explizit über unser Sitzjugendamt der Stadt Kempten gesteuert. Anfragen überörtlicher Jugendämter können derzeit nicht bedient werden.
  • Unbegleitete minderjährige Ausländer in Zuständigkeit des Stadtjugendamt Kempten (Allgäu)
  • Inobhutnahme (ION) gemäß § 42 SGB VIII, sowie für die vorläufige ION nach § 42a SGB VIII
  • Beantragte und bewilligte Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 34 SGB VIII
  • Beantragte und bewilligte Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Ausländische Kinder und Jugendliche, die sich ohne ihre Eltern oder einer sorgeberechtigten Person in Deutschland, nach einer alleinreisenden Flucht aus ihrem Herkunftsland, aufhalten.
  • Körperliche Behinderung, die eine Barrierefreiheit der Einrichtung überschreitet (Türbreite, Aufzugsgröße etc..)
  • Geistige Behinderung (Intelligenzminderung als Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Besonders wenn dabei die Denkfähigkeit, die Sprachfähigkeit sowie motorische und sozio-emotionale Fähigkeiten beeinträchtigt sind)
  • Drogen- und Alkoholabhängigkeit bzw. bei Inobhutnahmen akuter Missbrauch von Drogen und Alkohol
  • Psychische Auffälligkeiten bis zu Suizidgefährdung (Selbst- und Fremdgefährdung)
  • Psychosen – akut/chronisch
"Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) [...] soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
 
  1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
  3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden."

Quelle: Kinder- und Jugendhilfegesetzt, Sozialgesetzbuch Achtes Buch
  • Außenwohngruppe mit
  • gemeinschaftlicher Wohnküche
  • Wohnzimmer
  • Lernzimmer
  • Vier Zweibettzimmer
  • Badezimmer mit Dusche / Badwanne
  • Toiletten
  • Dienst- und Erzieherzimmer mit eigenem Bad
  • Garten mit Gartenlaube
Eine Einrichtung der Katholischen Waisenhaus-Stiftung Kempten
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