Außenbetreutes Wohnen
Das Außenbetreute Wohnen stellt die letzte Phase einer Jugendhilfemaßnahme, im Übergang zu einer eigenständigen, selbstverantwortlichen Lebensführung, dar.
Jugendliche ab 17 Jahren und junge Erwachsene, die eine Ausbildung absolvieren oder eine weiterführende Schule besuchen und bereits in einer eigenen Wohnung leben, werden stundenweise sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist die Entwicklung einer längerfristigen Lebensperspektive, die die Sicherung des Lebensunterhaltes ermöglicht.
Fast geschafft – Jugendhilfe in den eigenen vier Wänden
Das Außenbetreute Wohnen stellt die letzte Phase einer Jugendhilfemaßnahme, im Übergang zu einer eigenständigen, selbstverantwortlichen Lebensführung, dar.
Jugendliche ab 17 Jahren und junge Erwachsene, die eine Ausbildung absolvieren oder eine weiterführende Schule besuchen und bereits in einer eigenen Wohnung leben, werden stundenweise sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist die Entwicklung einer längerfristigen Lebensperspektive, die die Sicherung des Lebensunterhaltes ermöglicht.
Sechs heilpädagogische Wohnplätze für Jugendliche ab 17 Jahren
Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII § 27 ff. in Verbindung mit:
Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII § 27 ff. in Verbindung mit:
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen oder § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
Pädagogische Fachkräfte in Form von Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen
- Jeder junge Mensch hat einen festen Bezugsbetreuer.
- Bevor der oder die Jugendliche ins Außenbetreute Wohnen (ABW) wechselt, wurden im innenbetreuten Wohnen (IBW) maßgebliche Fähigkeiten der selbständigen Lebensführung erlernt und eingeübt.
- Der direkte Zugang ins ABW, ohne vorher im Gerhardinger Haus gelebt zu haben, ist nach Absprache möglich.
- Die Betreuung kann auch im Rahmen einer zeitlich begrenzten Nachbetreuung stattfinden oder den Umfang einer ISE – Maßnahme beinhalten.
- Die Bedingungen des Betreuten Einzelwohnens sind für alle Beteiligten verbindlich in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
- Schaffung einer stabilen, verlässlichen Lebensperspektive
- Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Belangen
- Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen anregen und ermöglichen
- Neue Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, ggfs. unter Einbeziehung externer Angebote
- Verselbständigung und Alltagsbewältigung anregen und fördern
- Im Regelfall Erhalt des emotionalen Bezugspunktes zur Herkunftsfamilie
- Die jungen Erwachsenen mieten mit Unterstützung der Jugendhilfe eigenständig bezahlbaren Wohnraum an, welcher nach Beendigung der Maßnahme als eigener Wohnraum weiter genutzt werden kann.
- Sämtliche Prozesse und Anträge werden zusammen mit dem jungen Erwachsenen betreut und begleitet.