Heilpädagogische Hilfen

Die Hilfe die zum Kind kommt – Heilpädagogische Hilfe an Grundschulen (HPH)


Grundlegendes Ziel der HPH ist es, den Kindern bei der Bewältigung ihres individuellen Förderbedarfs zu helfen und so den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu sichern. Weiterhin zielt die HPH darauf ab, möglichst frühzeitig auf Problemlagen zu reagieren und diese zu beseitigen bzw. zu minimieren. Kindern mit seelischer Behinderung soll dieselbe Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden, wie Kindern ohne Behinderung.
  • Aufsuchende, ambulante Einzelfallhilfe im vorwiegend schulischen und familiären Kontext
  • Für Kinder an kooperierenden Kemptener Grundschulen der 1. bis 4. Klasse
  • Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit belasteten bzw. seelisch behinderten oder von seelischer Behinderung bedrohten jungen Menschen
  • Anbahnungsphase und Beziehungsaufnahme
  • Hilfe- und Förderplanung mit Eltern, Jugendamt, Schule und Hilfeerbringer
  • Unterstützung in Schule und Familie sowie der Freizeitgestaltung
  • Schaffung von Voraussetzungen für eine seelisch, geistig und körperlich gesunde Entwicklung
  • Einübung und Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Schulische Förderung und Kooperation
  • Heilpädagogische Leistungen
  • Kooperation und Vernetzung (Schule, MB, JaS, ext. Fachdienste, MSD, Behörden, Ärzte)
  • Orientierung der Arbeit an Familie und Sozialraum
  • Inklusion und Teilhabe
  • Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
  • Krisenmanagement
 
  • Pädagogische Begleitung 1:1
  • Kleingruppenarbeit bis zu 1:3
  • Interdisziplinäres Team (Diplompädagog:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen)
  • Alle päd. Mitarbeiter:innen sind Fachkräfte gem. § 72 SGB VIII
  • Heilpädagogische Zusatz- und Weiterbildungen
  • Kollegiale Beratung und Supervision
  • Beschränkung auf Grundschüler:innen an kooperierenden Kemptener Grundschulen
  • HPH endet mit der Grundschule
  • Hilfeplanung wird in konkretisierte Förderplanung übersetzt
  • (drohende) seelische Behinderung gem. § 35a SGB VIIII
  • Verbleib an der Schule ist gefährdet
  • Grundschüler:in an einer kooperierenden Kemptener Grundschule
  • Keine Bereitschaft der Familie oder des Kindes zur aktiven Mitarbeit
  • Erkennbare Widerstände in den Familien
  • Antragspflichtige Maßnahme
  • Hilfeplan
  • Aktive Mitarbeit und Verlässlichkeit der Eltern
  • Offenheit und Transparenz von beiden Seiten
  • Heilpädagogischer Förderbedarf
  • Diagnose gem. § 35a SGB VIII
  • Offenheit und Bereitschaft zur Mitarbeit, auch vom Kind
  • Verbleib des Kindes im gewohnten Umfeld (Schule, Elternhaus, Lebensort)
  • Frühzeitige Beseitigung oder Minimierung der Problemlagen
  • Bestmögliche umfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Individuelle Zielsetzung entsprechend dem Hilfe- und Förderplan
  • Die Hilfe wird in der Schule und der Familie erbracht.
  • Ausstattung und Infrastruktur des Gerhardinger Haus kann mitbenutzt werden.
Eine Einrichtung der Katholischen Waisenhaus-Stiftung Kempten
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