Jugendwohngruppe
In dieser Wohngruppe finden Kinder und Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien oder Elternhäusern bleiben konnten, einen neuen Lebensort. Hier finden sie rund um die Uhr eine liebevolle Umgebung und individuelle, verlässliche und qualifizierte Förderung.
Der Schwerpunkt des pädagogischen Angebotes innerhalb dieser Wohngruppe ist die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit, Unterstützung und Förderung im schulischen Bereich, sowie Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung. Dieses Angebot begleitet im Bedarfsfall bis in die Verselbständigung der jungen Menschen.
Dem Kindesalter entwachsen und doch noch nicht erwachsen
In dieser Wohngruppe finden Kinder und Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien oder Elternhäusern bleiben konnten, einen neuen Lebensort. Hier finden sie rund um die Uhr eine liebevolle Umgebung und individuelle, verlässliche und qualifizierte Förderung.
Der Schwerpunkt des pädagogischen Angebotes innerhalb dieser Wohngruppe ist die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit, Unterstützung und Förderung im schulischen Bereich, sowie Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung. Dieses Angebot begleitet im Bedarfsfall bis in die Verselbständigung der jungen Menschen.
- Stationäre heilpädagogische Wohngruppe gemäß § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII, sowie § 35a SGB VIII
- Für insgesamt 9 Jungen und Mädchen, im Regelfall ab 12 Jahren
- Möglichkeit zur Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII, im dafür vorgesehenen Jugendschutzraum
- Kurzzeitplätze auf Anfrage möglich
- 24 Stunden Betreuung an 7 Tagen die Woche
- Psychologischer, heilpädagogischer und erlebnispädagogischer Fachdienst
- Klare Tages- und Wochenstruktur bieten Sicherheit und Orientierung
- Klare Regeln auf der Wohngruppe
- Elternarbeit - intensiver Austausch und Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie oder anderen engen Bezugspersonen
- Förderungen im lebenspraktischen, schulischen und evtl. auch schon im beruflichen Bereich
- Entwicklung adäquater Zukunftsperspektiven mit allen Beteiligten
- Stärkung und Förderung der sozialen Kompetenz
- Bezugserzieher-System - ermöglicht es stabile und tragfähige Beziehungen aufzubauen
- 1 Sozialpädagoge:in als Gruppenleitung in Vollzeit
- 4 weitere Erzieher:innen / Heilerziehungspfleger:innen / Heimerzieher:innen in Vollzeit
- 1 Haushaltshilfe in Teilzeit
- Beantragte und bewilligte Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 34 SGB VIII
- Beantragte und bewilligte Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Probleme in der Herkunftsfamilie, in der Schule oder in der Peergroup, die weder durch die Eltern, Lehrer oder den Jugendlichen selbst - also ohne fremde Hilfe, bewältigt werden können.
- Körperliche Behinderung, die eine Barrierefreiheit der Einrichtung überschreitet (Türbreite, Aufzugsgröße etc..)
- Geistige Behinderung (Intelligenzminderung als Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Besonders wenn dabei die Denkfähigkeit, die Sprachfähigkeit sowie motorische und sozio-emotionale Fähigkeiten beeinträchtigt sind)
- Drogen- und Alkoholabhängigkeit bzw. bei Inobhutnahmen akuter Missbrauch von Drogen und Alkohol
- Psychische Auffälligkeiten bis zu Suizidgefährdung (Selbst- und Fremdgefährdung)
- Psychosen – akut/chronisch
"Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) [...] soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden."
Quelle: Kinder- und Jugendhilfegesetzt, Sozialgesetzbuch Achtes Buch
- eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden."
Quelle: Kinder- und Jugendhilfegesetzt, Sozialgesetzbuch Achtes Buch
- Große Wohnung mit
gemeinschaftlicher Wohnküche
Wohnzimmer mit Besprechungsbereich
Dielenbereich mit Aufenthaltsmöglichkeiten zum Spielen, Chillen und Lernen - Mädchenbereich mit
Einzelzimmern, Badezimmer mit Dusche, Toiletten und Waschbecken, ein extra Bad mit Badewanne - Jungsbereich mit
Einzelzimmern, Badezimmer mit Dusche, Toiletten und Waschbecken - Ein separates Einzelzimmer
- Dienst- und Erzieherzimmer mit eigenem Bad
- Trockner und Waschmaschine im Sanitärbereich
- Kleiner Balkon