Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat als primäre Aufgabenstellung die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungskraft der Familie. Dies können Familie und Fachkraft nur in Zusammenarbeit erreichen.
Alle Handlungsschritte der Fachkraft sind abgestimmt und ausgerichtet auf die Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeiten der Familienmitglieder. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Sie unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist.
Hilfe für die Familie, in der Familie
Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat als primäre Aufgabenstellung die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungskraft der Familie. Dies können Familie und Fachkraft nur in Zusammenarbeit erreichen.
Alle Handlungsschritte der Fachkraft sind abgestimmt und ausgerichtet auf die Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeiten der Familienmitglieder. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Sie unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), gem. § 31 SGB VIII, ist ein aufsuchendes und lebensweltorientiertes Unterstützungsangebot für Eltern und Kinder mit individuellen Problemlagen. Sie schließt die gesamte Familie mit ein, vor allem wenn die Erziehung nicht gewährleistet oder dass Wohl des Kindes/ der Kinder gefährdet ist. SPFH wird als sozialraumorientierte Hilfe gesehen.
- Intensive Betreuung und Begleitung von Familien bei Erziehungsaufgaben
- Assistenz bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- Hilfestellung bei der Suche und Umsetzung von Lösungen bei Konflikten und Krisen
- Vernetzung und Kontakt mit Behörden, Organisationen und Institutionen
- Hilfe zur Selbsthilfe anhand vorhandener und aktivierbarer Ressourcen
- Heranführung und Anbindung an flankierende Hilfesysteme und Netzwerke
Pädagogische Fachkräfte in Form von Sozialpädago:innen und Sozialarbeiter:innen
- Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Aspekte der Familien
- Liberale und vorurteilsfreie Wertschätzung mit Motivation zur Veränderung
- Offenheit auch für die Aufnahme von Familien und alleinerziehender Personen mit Migrationshintergrund mit Fokus auf der Intergrationsförderung von Eltern und Kindern
Um eine sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, muss in der Familie mindestens ein minderjähriges Kind aufwachsen. Die Bereitschaft aller Familienmitglieder Hilfe anzunehmen und mit der sozialpädagogischen Fachkraft zusammen die vorhandenen Probleme anzugehen, ist Voraussetzung für eine auf Vertrauen basierende und wertschätzende Zusammenarbeit.
Ziele der SPFH werden individuell in einem Hilfeplan mit den sorgeberechtigten Eltern, dem Jugendamt und der SPFH festgelegt. Darin wird an der Lebenswelt und den Bedürfnissen der Familie angeknüpft. Positive Veränderungen sollen angeregt und letztendlich selbstständig umgesetzt werden können. Dabei wird an vorhandenen Ressourcen eines jeden Familienmitgliedes angesetzt.
Kinder sollen eine geschützte, altersgerechte Lebenswelt mit ausreichenden Entwicklungsbedingungen im Familiensystem erfahren können.
Eltern sollen in ihren Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen Unterstützung bekommen. Positives Erziehungsverhalten soll stabilisiert werden. Handlungs- und Verhaltensmuster sollen reflektiert und ggf. Alternativen gefunden und eingeübt werden.
Bewältigungsstrategien bei krisenhafter oder belastender Situation sollen erlernt werden. Eine Kindeswohlgefährdung soll ausgeschlossen werden.
Ziele der SPFH werden individuell in einem Hilfeplan mit den sorgeberechtigten Eltern, dem Jugendamt und der SPFH festgelegt. Darin wird an der Lebenswelt und den Bedürfnissen der Familie angeknüpft. Positive Veränderungen sollen angeregt und letztendlich selbstständig umgesetzt werden können. Dabei wird an vorhandenen Ressourcen eines jeden Familienmitgliedes angesetzt.
Kinder sollen eine geschützte, altersgerechte Lebenswelt mit ausreichenden Entwicklungsbedingungen im Familiensystem erfahren können.
Eltern sollen in ihren Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen Unterstützung bekommen. Positives Erziehungsverhalten soll stabilisiert werden. Handlungs- und Verhaltensmuster sollen reflektiert und ggf. Alternativen gefunden und eingeübt werden.
Bewältigungsstrategien bei krisenhafter oder belastender Situation sollen erlernt werden. Eine Kindeswohlgefährdung soll ausgeschlossen werden.
Familie oder einzelne Familienmitglieder mit vielschichtigen, individuellen Problemlagen oder Krisen, welche die Familie aus eigenen Kräften nicht zu bewältigen weiß.
- Mangelnde persönliche Reife der/des Sorgeberechtigten
- Häusliche Gewalt der Eltern oder erwachsenen Partner
- Auffälligkeiten bei erzieherischer und fürsorglicher Vernachlässigung der Kinder
- Kindeswohlgefährdung
- Fehlende Motivation und Mitwirkungsbereitschaft
- Vorherrschende Suchtproblematik
- Gewalttätigkeit gegenüber SPFH
- Stabilsierung der Familie durch Problembewältigung
- Verbesserung der Lebensumstände (z.B. Wohnen, Tagesstruktur, existenssichernde Maßnahmen)
- Änderung und Verbesserung der Entwicklungsbedingen der Kinder
- Verlässliche Kommunikation mit Kita, Schule, Ärzten, Fördereinrichtungen
- Anbindung an flankierende Angebote vor Ort, z.B. Sportverein, Müttertreff, Beratungsstellen
- Abwehr von Kindeswohlgefährdung
Die Hilfe wird nahezu umfänglich am Lebensort und Sozialraum der Familie geleistet.