Kinderwohngruppe
 

Unsere Wohngruppe für die Jüngsten


Unsere Kinderwohngruppe bietet Platz für insgesamt neun Jungen und Mädchen ab dem Grundschulalter.

Die bislang in einem angrenzenden Wohnhaus beherbergte Kinderwohngruppe ist seit dem Herbst 2022 wieder im Haupthaus untergebracht. Alle unsere Kinder und Jugendlichen sind somit wieder unter einem Dach vereint.
  • Vollstationäre heilpädagogische Wohngruppe für insgesamt 9 Kinder und Jugendliche, koedukativ im Kindesalter zwischen sechs und zwölf Jahren
  • Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII und 
  • Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
  • Möglichkeit der Inobhutnahme nach § 42 SGBV III
  • Kurzzeitplätze auf Anfrage möglich
  • Grundleistungen
  • Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren
  • Erziehungs- und Hilfeplanung
  • Notwendige Aufsicht und Betreuung
  • Alltägliche Versorgung
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung
  • Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Sozial- emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Schulische- und berufliche Förderung und Kooperation
  • Pädagogisch – therapeutische Leistungen
  • Kooperation und Vernetzung
  • Arbeit mit Herkunftssystem
  • Partizipation und Beschwerdemanagement
  • Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
  • Krisenmanagement
Unter der Leitung eines Diplom Sozialpädagogen (alt. Sozialpädagoge od. -arbeiter BA) betreuen vier Erzieher:innen und ein/e Berufspraktikant:in die maximal neun Jungen und Mädchen im Schichtdienst. Eine Hauswirtschaftskraft in Teilzeit untertützt die Wohngruppe in der Haushaltsführung. Je nach individueller Bedarfssituation stehen den Kindern unsere gruppenübergreifenden Fachdienste (Heilpädagogik, Erlebnispädagogik) zur Seite. Zudem gibt es die Möglichkeit zur hausinternen Psychotherapie.
  • Beantragte und bewilligte Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 34 SGB VIII
  • Beantragte und bewilligte Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
  • Körperliche Behinderung, die eine Barrierefreiheit der Einrichtung überschreitet (Türbreite, Aufzugsgröße etc...)
  • Geistige Behinderung (Intelligenzminderung als Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Besonders wenn dabei die Denkfähigkeit, die Sprachfähigkeit sowie motorische und sozio-emotionale Fähigkeiten beeinträchtigt sind)
  • Drogen- und Alkoholabhängigkeit, bzw. bei Inobhutnahmen akuter Missbrauch von Drogen und Alkohol
  • Psychische Auffälligkeiten bis zu Suizidgefährdung (selbst- und fremdgefährdend)
  • Psychosen – akut/chronisch
"Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) [...] soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
 
  1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
  3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden."

Quelle: Kinder- und Jugendhilfegesetzt, Sozialgesetzbuch Achtes Buch
  • Große Wohnung mit
    gemeinschaftlicher Wohnküche
    Wohnzimmer mit Besprechungsbereich
    Dielenbereich mit Aufenthaltsmöglichkeiten zum Spielen, Chillen und Lernen
  • Mädchenbereich mit
    Einzelzimmern, Badezimmer mit Dusche, Toiletten und Waschbecken, ein extra Bad mit Badewanne
  • Jungsbereich mit
    Einzelzimmern, Badezimmer mit Dusche, Toiletten und Waschbecken  
  • Ein separates Einzelzimmer
  • Dienst- und Erzieherzimmer mit eigenem Bad
  • Trockner und Waschmaschine im Sanitärbereich
  • Kleiner Balkon
Eine Einrichtung der Katholischen Waisenhaus-Stiftung Kempten
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