Inobhutnahmen in unserem Hause laufen bis zur Antragstellung der Sorgeberechtigten auf „Hilfe zur Erziehung“ beim zuständigen Jugendamt und dem damit anschließenden Hilfeplangespräch.
Ein Inobhutnahme-Platz wird vergeben, wenn:
Die Inobhutnahmeplätze bzw. Kurzzeitplätze innerhalb der Wohngruppen können belegt werden:
Die Kinder und Jugendlichen sind in den heilpädagogischen Wohngruppen untergebracht.